Freizügigkeitsverkehr

Freizügigkeitsverkehr - Verfahren der gegenseitigen Verrechnung zwischen den Sparkassen, der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, der Genossenschaftskasse für Handwerk und Gewerbe und der Deutschen Post in der DDR, wonach Ein- und Auszahlungen auf Sparbücher, die auf Wunsch des Inhabers zum Freizügigkeitsverkehr zugelassen wurden, bei allen Niederlassungen dieser Kreditinstitut und bei allen Postämtern vorgenommen werden können.