fremde Lohnarbeit
Fremde Lohnarbeit,- Leistungen fremder Betriebe, die diese im Lohnauftrag eines Auftraggebers ausführen. Das hierzu benötigte Material wird dem Auftragnehmerbetrieb dazu zur Verfügung gestellt, ohne dass ein Eigentumswechsel stattfindet. Die Kontrolle über den Verbleib des Materials wird beim Auftraggeber über ein spezielles Konto Beigestelltes Material oder Beigestellte unfertige Erzeugnisse vorgenommen. Rechnungsbeträge über ausgeführte fremde Lohnarbeit werden vom Auftraggeber als Kosten in der Kontengruppe Material gebucht. Der Materialwert des mittels fremder Lohnarbeit bearbeiteten Materials geht bei Entnahme aus dem Lager in die Kosten ein. Auf diese Weise werden die fremde Lohnarbeit bei der Berechnung der Eigenleistung des Betriebes zusammen mit dem Material aus der Warenproduktion herausgelöst.