Fremdenverkehrsgebiete

Fremdenverkehrsgebiete, Fremdenverkehrsorte - räumliche Komplexe, die auf Grund ihrer natürlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, verkehrsmäßigen oder politischen Gegebenheiten und Besonderheiten sowie durch ausgeprägte Leistungen der Fremdenverkehrswirtschaft in der Lage sind, viele Besucher anzuziehen und deren beruf s- oder rekreationsbedingte Bedürfnisse zu befriedigen. Die Fremdenverkehrsgebiete werden nach verschiedenen Aspekten differenziert, z. B. vom Standpunkt des Landschaftstyps oder der zeitlichen Nutzungsmöglichkeit. So unterscheidet man beispielsweise: Erholungsgebiete bzw. -orte von Touristenstädten; innerhalb der Erholungsgebiete Gebiete für die kurzfristige (Naherholungs-, Ausflugsgebiet) und die langfristige Erholung (Urlaubs-, Feriengebiet); Erholungs- und Kurorte. Als Erholungsgebiete (auch Rekreationsgebiete genannt) und Erholungsorte sind diejenigen Komplexe zu bezeichnen, die bioklimatisch und landschaftlich geeignet sind sowie über entsprechende materielle Voraussetzungen (leistungserzeugende Fremdenverkehrsobjekte) verfügen, um eine aktive Erholung zu gewährleisten. Als Kurgebiete bzw. Kurorte werden diejenigen Räume verstanden, die durch ihre natürlichen Heilmittel, bioklimatischen Eigenschaften, durch ihre landschaftliche Lage und durch Bodengestaltung bes. ausgezeichnet sind und deren Gesamtgestaltung dem medizinischen Ziel des Kurverkehrs untergeordnet ist. Neben diesen vorwiegend durch natürliche Faktoren gekennzeichneten Fremdenverkehrsorten gibt es jedoch auch solche, bei denen primär das kulturelle Moment ihren touristischen Charakter bestimmt. Das sind hauptsächlich Städte, insbesondere Großstädte, die infolge ihrer kulturhistorischen Werte, ihres politischen und geistig-kulturellen Lebens oder auch infolge ihrer wirtschaftlichen Funktion als touristisches Anziehungsobjekt wirken. Solche Städte, die nicht für den Fremdenverkehr schlechthin, sondern insbesondere als touristische Anziehungspunkte wirken, werden daher Touristenstädte genannt. Als Ausflugsgebiet bzw. -ort werden bestimmte Zielräume des kurzfristigen, speziell des Tagestourismus bezeichnet, die durch landschaftliche und kulturelle Sehenswürdigkeiten charakterisiert sind, aber nicht mit der Häufigkeit wie ein Naherholungsgebiet aufgesucht werden und räumlich bzw. zeitlich nicht generell an ein bestimmtes touristisches Quellgebiet gebunden sind. Ausflugsgebiete können damit sowohl ipnerhalb von Naherholungsgebieten liegen, mit ihnen identisch sein, als auch deren Grenzen überschreiten und im Extremfall räumliche Komplexe darstellen, die das dem touristischen Zielgebiet zugeordnete Naherholungsgebiet überhaupt nicht berühren. Ihre zeitliche Entfernung zum Wohnort des Ausflüglers wird jedoch (unter Zugrundelegung der Reisegeschwindigkeit öffentlicher oberflächengebundener Massenverkehrsmittel) 180 Minuten in der Regel nicht überschreiten. Unter einem Naherholungsgebiet ist dasjenige Erholungsgebiet zu verstehen, das von wirtschaftlichen und siedlungsmäßigen Ballungszentren aus in der Regel in nicht mehr als 90 Minuten mit oberflächengebundenen Massenverkehrsmitteln zu erreichen ist. Die räumliche Begrenzung eines Naherholungsgebietes durch den maximal vertretbaren Zeitaufwand für die Ortveränderung ergibt sich aus der für die Bestimmung des Naherholungsverkehrs (Naherholung) angegebenen Begründung. Damit ist zugleich gesagt, dass Naherholungsgebiete ausschließlich vom Standpunkt des Siedlungszentrums räumlich spezifisch begrenzt sind.