Fremdenverkehrswirtschaft

Fremdenverkehrswirtschaft - relativ eigenständiger Bereich der Volkswirtschaft, der sich aus denjenigen Institutionen bzw. staatlichen und gesellschaftlichen Organen zusammensetzt, die eine unmittelbare Befriedigung von Bedürfnissen des Fremdenverkehrsteilnehmers (Fremdenverkehrssubjekts) zu gewährleisten haben bzw. denen die Planung und Leitung des Fremdenverkehrs obliegt. Die Fremdenverkehrswirtschaft unterscheidet sich von anderen Bereichen bzw. Zweigen der Volkswirtschaft u. a. dadurch, dass sie a) Institutionen mit meist sehr verschiedenartiger Leistungserzeugung und - in Abhängigkeit davon - auch Unterschieden in den Technologien und der Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte umschließt und b) sich teilweise aus Betrieben rekrutiert, deren Produktionsresultate nicht von vornherein oder/und nicht ausschließlich als fremdenverkehrstypische Leistungen charakterisiert sind. Zur Fremdenverkehrswirtschaft gehören u. a. Reisemittler und Reiseorganisatoren, Verkehrsbetriebe, Beherbergungseinrichtungen, Gaststätten, kulturelle Institutionen und Sporteinrichtungen sowie Dienstleistungsbetriebe.