Fremdversicherung

Fremdversicherung - Versicherung eines fremden Risikos im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Sie kommt hauptsächlich in der Lebensversicherung vor. So kann ein Ehepartner auf das Leben des anderen oder ein Elternteil auf das Leben eines Kindes eine Versicherung auf den Erlebens- und Todesfall abschließen. Die versicherte Person ist in diesen Fällen nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer, und ihr stehen keine Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zu. Die Fremdversicherung steht nicht im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung und ist auch nicht identisch mit der Versicherung für fremde Rechnung.