Funkanlage

Funkanlage - Anlage zur drahtlosen Nachrichtenübermittlung. Man unterscheidet folgende Funkanlage: a) Funksendeanlage; sie bringt die über Leitungen, Richtfunkstrecken oder im Ballempfang herangeführten Modulationen über die Antennensysteme zur Abstrahlung, indem der Sender konstante hochfrequente Schwingungen einer bestimmten international festgelegten Frequenz erzeugt, die als Träger der Modulation dienen. Auf diese Weise gelangen Femsprech- und Fernschreibsignale, Signale im Hör- und Fernsehrundfunk, Signale zur Steuerung von Anlagen und zur Übermittlung von Daten vom Sender zum Empfänger. Die Funksendeanlage besteht aus Stromerzeugungseinrichtungen, aus der Anlage zur Erzeugung des hochfrequenten Trägers und zur Modulation sowie aus entsprechenden Antennensystemen. b) Funkempfangsanlage; sie demoduliert die von der Sendestelle aufgenommenen Signale und macht sie in der Regel akustisch bzw. optisch wahrnehmbar. Sie besteht aus einem hoch- und niederfrequenten Anlagenteil und aus dem entsprechenden Antennensystem. Am weitesten verbreitet ist die Hör- bzw. Fernseh-Rundfunkempfangsanlage. Im Militärwesen wird für Funkanlage oft der Begriff Funkstelle verwendet. Das ist die taktische Bezeichnung für eine oder mehrere Funksende- und Funkempfangsanlagen. Man unterscheidet tragbare, motorisierte und stationäre Funkstellen.