Funktionsplan

Funktionsplan - Beschreibung des Umfangs und Inhalts der Arbeitsaufgabe bzw. der Funktion Angestellter im Betrieb (Arbeitsaufgabe und Funktion sind hier identisch). Der Funktionsplan kennzeichnet den Inhalt der Arbeitsaufgabe, die wahrzunehmenden Einzel- bzw. Teilfunktionen, die zu benutzenden Arbeits- und Organisationsmittel, die Unterstellungsverhältnisse und Weisungs- sowie Anleitungsbefugnisse. Die Funktionspläne sind neu auszuarbeiten, wenn sich die Elemente des Arbeitsprozesses verändern. In diesem Zusammenhang muss auch die Eingruppierung (Gehaltsgruppe) überprüft werden. Die neu ausgearbeiteten Funktionsplan müssen auch zu Nachträgen für den betreffenden Gehaltsgruppenkatalog führen.