Funkverkehr

Funkverkehr - mit Hilfe von hochfrequenten elektromagnetischen Schwingungen betriebener nicht leitergebundener Fernmeldeverkehr. Im Funkverkehr muss zwischen Produktionsprozessen unterschieden werden, die einen Ersatz für leitergebundene Übertragungswege darstellen (z. B. Teilprozesse des Femsprech- oder Fernschreibverkehrs) sowie Prozessen, die Voraussetzung der Verkehrsart Rundfunk sind (Hör- und/oder Fernsehrundfunk). Die Prozesse des Funkverkehr unterscheiden sich betrieblich- technologisch teilweise erheblich von solchen des leitergebundenen Fernmeldeverkehrs; so zwingen die Ausbreitungseigenschaften hochfrequenter elektromagnetischer Schwingungen zu bes. Maßnahmen (z. B. juristischer Schutz des Fernmeldegeheimnisses, Frequenzbeobachtungen, Verhindern von Funkstörungen). Nicht leitergebundene Übertragungswege können in Art und Umfang nicht beliebig geschaffen werden (Nutzung des Frequenzspektrums, Frequenzökonomie). Fragen der Standortbestimmung und -verteilung von Funksende- und Funkempfangsanlagen sind frequenzabhängig (Probleme der Orographie, Entstehen und Schließen von Versorgungslücken). Nachrichtenübermittlungen im Funkverkehr können Rundfunk oder sonstige Funkdienste (kommerzieller Funkverkehr) sein. Sonstige Funkdienste werden nach festen und beweglichen unterschieden. Feste Funkdienste bilden im allgemeinen Punkt-zu-Punkt-Dienste als Verkehrsadern des Weltnachrichtenverkehrs und bedingen eine enge Kooperation mit leitergebundenen Einrichtungen des Fernmeldewesens. Zu den festen Funkdiensten gehören der Funkweitverkehr (in der Regel transkontinentaler Fernsprech- und Fernschreibverkehr) sowie Rundspruchdienste (z. B. Presse-, Wetter- und Zeitzeichenfunkdienst). Bewegliche Funkdienste haben die Aufgabe, Nachrichtenverbindungen zwischen beweglichen Funkstellen (z. B. Seefunkstellen auf Schiffen, Bordfunkstellen in Flugzeugen) sowie zwischen festen und beweglichen Funkstellen (z. B. Küstenfunkstellen/Schiffen oder Landfunkstellen/Kraftfahrzeugen) zu schaffen. Wichtige bewegliche Funkdienste sind vor allem der Seefunkdienst und der Landfunkdienst. Der Landfunk gestattet eine Nachrichtenübermittlung zu Landfahrzeugen (Kraftwagen, Schienenfahrzeuge, Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen) bzw. zwischen ihnen. Im allg. Sprachgebrauch wird der bewegliche Landfunk auch als Verkehrsfunk bezeichnet.