Futtermittel

Futtermittel - organische und anorganische Stoffe sowie deren Mischungen und Futterzusätze mit spezifischen Wirkungen, die zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind. Die Gesamtheit der einzelnen Futtermittel ergibt das Futter. Im Futterbewertungssystem (Futterbewertungssystem, energetisches) werden die Futtermittel als Futterstoffe bezeichnet. Der Herkunft nach sind die Futtermittel meist organische Erzeugnisse, die entweder direkt für Futterzwecke angebaut und in unveränderter Form oder nach einer Konservierung verfüttert werden (Grünfutterstoffe, Futterrüben u. a.), als Koppelprodukte (Rübenblatt) oder bei der Produktion von Nahrungsmitteln im Prozeß der Be- und Verarbeitung anfallen (Nachmehle, Kleien, Magermilch, Fischmehl u. a.). Zahlreiche organische Futtermittel werden heute in speziellen Verarbeitungsbetrieben vor der Verfütterung zwecks Verbesserung der Futterverwertung aufbereitet und aufgewertet (Futterwirtschaft, Mischfutterindustrie). Zu dem anorganischen Futtermittel gehören Futterkalk, verschiedene Mineralstoffmischungen u. ä. In der Fütterung der Tiere kommen im zunehmenden Maße auch Wirkstoffe wie Vitamine und Antibiotika zum Einsatz, die als Wirkstoffmischungen den Rationen beigegeben werden. Entsprechend der ernährungsphysiologischen Funktion der Futtermittel bei der Ernährung der Tiere wirdim Futterbewertungssystem zwischen Grobfutterstoffen (GF) und Konzentraten (K) unterschieden. Unter den Bedingungen der Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion gewinnt die Futtermittelbewertung mit Hilfe des DDR-Futterbewertungssystems eine immer größere Bedeutung. Sie ist die Basis für die Einstufung der Futtermittel in entsprechende Qualitätsstufen und für die Anwendung qualitätsabhängiger Vereinbarungspreise, die zwischen den kooperierenden Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben vereinbart und vertraglich fixiert werden. - Zur futtermäßigen Absicherung der Tierbestands- und Leistungsentwicklung werden in den Betrieben der Pflanzenproduktion sowie innerhalb der einzelnen Territorien und im Gesamtmaßstab Futtermittelbilanzen erarbeitet. Die Gesamtheit der zur Versorgung der Tierbestände benötigten und bereitzustellenden Futtermittel wird häufig als Futtermittelfonds und die vorhandenen bzw. anzulegenden Futtermittelreserven als Futtermittelreservefonds bezeichnet. Staatlicherseits besteht ein staatlicher Futtermittelfonds, der durch die Organe der staatlichen Leitung zur weiteren Steigerung der Produktion zielgerichtet in den Tierproduktionsbetrieben eingesetzt wird. Der staatliche Futtermittelfonds dient ebenfalls als staatliche Futtermittelreserve.