Futterwirtschaft

Futterwirtschaft - Gesamtheit der Maßnahmen zur Futterproduktion, -verteilung, -bevorratung und zum Einsatz des Futters in der Tierproduktion. Auf mehr als zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird Futter produziert. In der Vergangenheit war die Futterwirtschaft in wenig spezialisierten Betrieben auf diese beschränkt und bildete das Kernstück der Betriebsorganisation. Durch die Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion kommt es zu einer neuen Qualität der Futterwirtschaft Diese entwickelt sich über Betriebsgrenzen hinweg auf kooperativer Grundlage zwischen spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben. Dazu entwickeln die LPG/VEG und die kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion ausgehend von den staatlichen Aufgaben der Tierproduktionsbetriebe im Territorium u. a. Planaufgaben, den notwendigen Futterbau auf der erforderlichen Futterfläche, z. T. in Anlehnung an die in den Tierproduktionsbetrieben erarbeiteten Futterpläne. Das Ziel besteht darin, das geplante Futteraufkommen nach Quantität und Qualität mit dem geringsten Aufwand an Haupt- und Zusatzfläche standortgerecht bei kurzen Transportentfernungen entsprechend den Normen des Futterbewertungssystems bereitzustellen. Die Futterbereitstellung schließt die Anlage von Futterreserven ein. Ein wesentliches Element des Übergangs zur industriemäßigen Produktion ist in der Futterwirtschaft die Herausbildung eines Bereichs der Futterverarbeitung. Die Futterverarbeitungsbetriebe (Mischfutterfabriken, Trokkenwerke, Pelletier- und Kompaktierungsanlagen) übernehmen z. T. die ansonsten in den Landwirtschaftsbetrieben durchgeführte Futterkonservierung, z. T. die Aufbereitung und Aufwertung angelieferter Futterstoffe. Sie tragen wesentlich zur Stabilisierung des Futteraufkommens und zur Rationalisierung des Futtereinsatzes bei. Als demokratisches Organ koordiniert der Kooperationsrat für Pflanzen- und Tierproduktion die Futterbereitstellung und den -einsatz sowie die effektive Nutzung der Weiden, berät und erarbeitet Entscheidungsvorschläge über nach Futterqualität gestaffelte Vereinbarungspreise, Gestaltung der vertraglichen Beziehungen, Anlegung von Grobfutterreserven, Durchführung gemeinsamer Investitionen für Futtertrocknungs- sowie Aufbereitungsanlagen u. a. m.