Garantiekapital

Jedes Unternehmen muss im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit finanzielle Verpflichtungen mit anderen Unternehmen eingehen. Seien es Warenlieferungen, Dienstleistungen, Warenkredite oder sonstige finanzielle Vorleistungen, irgendwann wollen die Gläubiger ihr Geld wieder haben. Damit die Gläubiger sicher sein können, dass das Unternehmen, mit dem sie Geschäfte machen, pekuniär wirklich in der Lage ist, die Schuld zu bezahlen, gibt es das Garantiekapital.

Das Garantiekapital ist der Teil des Vermögens eines Unternehmens, für den irgendjemand haftet. Bei einer GmbH zum Beispiel ist es das Kapital, das bei der Gründung eingezahlt werden muss. Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter im Allgemeinen mit ihrem Privatvermögen. Oder sie leisten eine Einlage in die Gesellschaft, diese ist dann das Garantiekapital, auch Haftungskapital genannt. Bei der Haftung aus Privatvermögen ist die Höhe des Garantiekapitals meist erst im Falle der Insolvenz feststellbar.