Garantieleistung

Garantieleistung - im allgemeinen jede Leistung, die der Garantiegeber bei Eintritt des Garantiefalles zu erbringen hat; nach dem Vertragsgesetz (in Abgrenzung von anderen Verpflichtungen, die aus einer nicht qualitätsgerechten Leistung - Garantiefall - entstehen) nur Nachbesserung, Ersatzleistung und Minderung; bei der Garantie zur Sicherung der Vertragserfüllung außerhalb der Qualitätsgarantie nach dem Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge die Zahlung eines Geldbetrages bis zur vereinbarten Höhe. Im übrigen schließt die Garantieleistung je nach Regelung oder Vereinbarung auch die Erstattung von Aufwendungen, Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafenzahlungen und sonstige Leistungen ein, die einen Garantiefall voraussetzen. Desweiteren gehören zur Garantieleistung auch solche Leistungen, die einer Garantieabgeltung dienen. Der Garantiegeber kann die Durchführung der Nachbesserung einer Vertragswerkstatt übertragen. In den Außenhandelsbeziehungen erfolgt die Garantieleistung in der Regel durch eine Kundendienstfirma im Käuferland.