Gaststättenleiter

Gaststättenleiter - verantwortlicher Leiter einer vom Arbeitsprozess und der räumlichen Beschaffenheit her in sich geschlossenen gastronomischen Einrichtung (Gaststätte), der (unabhängig von deren Größe und Eigentumsform) die staatliche Konzession zum Leiten einer Gaststätte besitzt. Im sozialistischen Gaststättenwesen erhält der Gaststätten- oder Hotelbetrieb die Konzession und überträgt die entsprechenden Rechte auf einen dafür geeigneten Mitarbeiter (D Befähigungsnachweis). In der Regel erfordert der Einsatz als Gaststättenleiter in einer sozialistischen Gaststätte mit über 10 Beschäftigten sowie als Leiter mittlerer und kleinerer Hotels den Abschluss eines Studiums an der Fachschule für das Gaststätten- und Hotelwesen, für Leiter großer Hotels wird ein Hochschulabschluss vorausgesetzt.