Gaststättenumsatz

Gaststättenumsatz - Verkauf von Konsumgütern und gastronomischen Leistungen durch Einrichtungen des Gaststättenwesens an die individuellen Konsumenten; Teil des Einzelhandelsumsatzes. Der Gaststättenumsatz gliedert sich in Speisenumsatz (Speisen und Küchengetränke), Getränkeumsatz und Handelswarenumsatz (Verkauf ohne Bearbeitung). Die Entwicklung des Gaststättenumsatz ist dadurch gekennzeichnet, dass sein Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz von Nahrungs- und Genussmitteln gesetzmäßig zunimmt und innerhalb des Gaststättenumsatz der Anteil des Speisenumsatzes ständig wächst. Dies ist Ausdruck der fortschreitenden Vergesellschaftung der Ernährung als ein Element der sozialistischen Lebensweise. Im Gaststättenumsatz werden die Teile der Gaststättenleistungen erfasst und abgerechnet, die der Konsument aus seinem persönlichen Kauffonds bezahlt, aber auch diejenigen Teile, die für ihn teilweise bzw. vollständig unentgeltlich bereitgestellt und aus gesellschaftlichen Konsumtions- fonds finanziert werden. Beherbergungsleistungen gehören nicht zum Gaststättenumsatz, sondern werden als sonstige Erlöse verrechnet.