gebietswirtschaftlicher Aufwand

Gebietswirtschaftlicher Aufwand, Aufwand, territorialer - Reproduktionsaufwand der Infrastruktur eines Wirtschaftsgebietes bzw. Aufwand, der durch einen Betrieb oder ein Investitionsvorhaben in der Infrastruktur des entsprechenden Wirtschaftsgebietes verursacht wird. Zu unterscheiden sind: a) laufender gebietswirtschaftlicher Aufwand, der alle laufenden Kosten der Infrastruktur erfasst; b) gebietswirtschaftlicher Investitionsaufwand mit den einmaligen Aufwendungen zur Rationalisierung und Erweiterung der Infrastruktur. Bei großen extensiven Investitionsvorhaben der Volkswirtschaft entstehen vor allem gebietswirtschaftlicher Erschließungsaufwand zur technischen und insbesondere verkehrsmäßigen Erschließung des Standortes sowie gebietswirtschaftlicher Ansiedlungsaufwand zur Ansiedlung von. Arbeitskräften. Der gebietswirtschaftliche Investitionsaufwand muss durch konsequente Nutzung der Möglichkeiten der territorialen Rationalisierung verringert werden; c) infrastruktureller Fondsvorschuss, der die Gesamtheit der infrastrukturellen Grundfonds einschließt, die in einem Wirtschaftsgebiet als Voraussetzung für Produktion und Konsumtion erforderlich sind. Er umschließt 60 To aller Grundfonds und dabei 70 % aller Gebäude und baulichen Anlagen der Volkswirtschaft. Die vollständige Nutzung dieses nationalen Reichtums ist eine wesentliche Aufgabe der sozialistischen Volkswirtschaftsplanung.