Gebrauchsgüter
Gebrauchsgüter, langlebige, langlebige Wirtschaftsgüter - Konsumgüter, die für eine vieljährige Benutzung bestimmt sind. Zu den 1. Gebrauchsgüter gehören Möbel, Haushaltgeräte und -maschinen sowie Erzeugnisse der Feinmechanik und Optik. Gütekriterien für 1. Gebrauchsgüter sind u. a. Lebensdauer, Verschleißfestigkeit und Funktionssicherheit. L. Gebrauchsgüter kommen aus dem Gebrauch durch physischen und moralischen Verschleiß sowie durch das vor- zeitige Unbrauchbarwerden (Obsoleszenz), z. B. durch psychologische Obsoleszenz, qualitative Obsoleszenz (Unbrauchbarwerden durch Mängel des Materials oder der Konstruktion) und durch funktionelle Obsoleszenz (Veralten, da gleichartige neue Erzeugnisse die Funktion besser erfüllen).