Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster - Schutzrecht für Erfindungen, die die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Gebrauchsgegenständen, Massenbedarfsgütern oder Arbeitsgerätschaften zum Gegenstand haben, vor allem für kleinere Erfindungen, die wegen ihres geringen schöpferischen Gehalts nicht patentfähig sind. In wurde der Gebrauchsmusterschutz aufgehoben, da nicht patentfähige technische Leistungen durch das Neuerer- recht eine umfassende Förderung und Anerkennung erfahren. Er wird nur noch in sehr wenigen Ländern gewährt.