Gebrauchsüberlassung
Gebrauchsüberlassung - Leistung aus zivilrechtlichen Verträgen, durch die das Nutzen von beweglichen Gegenständen, Grundstücken und Gebäuden, insbesondere Wohnungen, ohne Übertragung des Eigentumsrechts ermöglicht wird. Eine Pflicht zur Gebrauchsüberlassung enthalten u. a. Wohnungsmietverträge, Verträge des Ausleihdienstes, Leihe, Verträge über die Nutzung von Bodenflächen zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung, Erholung und Freizeitgestaltung (früher Pacht).