Gebühr

Gebühr - als spezielles Entgelt für die Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Einrichtungen oder Leistungen erhobene Zahlung. Es sind zu unterscheiden: a) Benutzungsgebühren: (Gebühr für die Nutzung kultureller und sozialer Einrichtungen, z. B. Eintrittsgelder, Essengelder, und für die Benutzung von staatlichen Organen unterhaltener Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, z. B. Schiffahrts- und Wasserstraßengebühren für das Befahren der Binnenwasserstraßen). Eine Abart der Benutzungsgebühren sind Gestattungs- und Anerkennungsgebühren, z. B. für die Reproduktion von Kunstwerken und Sammlungsstücken staatlicher Kunst- und Heimatmuseen; b) Verwaltungsgebühren: (Gebühr für Verwaltungshandlungen staatlicher Organe, die diese auf Veranlassung und in Angelegenheit der Beteiligten ausführen, z. B. für Material- und Warenprüfungen durch das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, für das Prüfen von Feuerlöscheinrichtungen, beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenbuch und die Erteilung einer Fahrerlaubnis). Die Benutzungs-, Gestattungs- und Anerkennungsgebühren werden vom zuständigen staatlichen Organ festgesetzt; die Verwaltungsgebühren sind nach Gebührentarifen zu erheben, die die zuständigen Ministerien bzw. Leiter der zentralen staatlichen Organe festsetzen und bekanntgeben. - 2. Nachrw ein einheitlich staatlich festgelegter Preis für nichtgegenständliche Leistungen des Post- und Fernmeldewesens. Post- und Fernmeldegebühren werden im Sozialismus vom Staat entsprechend den Erfordernissen der objektiven ökonomischen Gesetze für Leistungen des Post- und Fernmeldewesens erhoben, und zwar für produktive Leistungen (z. B. Fernsprech- und, Fernschreibverkehr, Briefverkehr); für nichtproduktive Leistungen (z. B. Postscheckdienst). Gebühren für produktive Leistungen sind ihrem Charakter nach Preise, unterscheiden sich jedoch durch die Nichtgegenständlichkeit des Produkts von den Preisen für industrielle Produkte. Gebühren für nichtproduktive Leistungen sind der Geldausdruck des Aufwandes an gesellschaftlicher (lebendiger und vergegenständlichter) Arbeit zum Erbringen dieser Leistungen. Zu diesen Leistungen rechnen Gebühren für Tätigkeiten im zirkulären Bereich (Postscheckdienst, Postspargirodienst, Postsparkassendienst, Geldübermittlungsdienst, Scheckeinlösungen und Sparkassendienstleistungen im Freizügigkeitsverkehr) und im distributiven Bereich (Toto-Lotto-Dienst, Wettspieldienst), den die Deutsche Post zugunsten der staatlich gelenkten Distribution von Teilen des Nationaleinkommens wahrnimmt , sowie sonstige Tätigkeiten.