gebundene Namensaktie

Gebundene Namensaktie, - auf den Namen des Aktionärs ausgestellte Aktie, die nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft übertragen werden kann. Das Zustimmungserfordernis sichert der Aktiengesellschaft einen wirksamen Einfluss, wer durch einen Aktienerwerb Aktionär werden kann.