Gefahrerhöhung

Gefahrerhöhung - die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eintretende Änderung der gefahrerheblichen Umstände (Gefahrenlage). Durch diese Änderung wird der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher. Die Schadenverhütung, zu der jeder Versicherte verpflichtet ist, wirkt der Gefahrerhöhung entgegen. Gefahrerhöhung haben auf Personenversicherungsverträge keinen Einfluss (Ausnahme: Unfall- und Krankentagegeldversicherung, bei denen der Eintritt der Invalidität zum teilweisen Erlöschen des Versicherungsrechtsverhältnisses führt). Bei Sachversicherungen sind Gefahrerhöhung nur anzeigepflichtig, soweit das ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen vorgeschrieben ist.