Geldbilanz

Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung, Geldbilanz - in der sozialistischen Planung und Bilanzierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses vorzunehmende Erfassung der Bildung und Verwendung der Geldeinkommen im Bereich der individuellen Konsumtion. Die Geldbilanz ist Bestandteil der Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung. In wird sie sowohl für den Fünfjahrplan als auch für den Jahresvolkswirtschaftsplan als zentrale Geldbilanz und auf Ebene der Bezirke zugleich als territoriale Geldbilanz aufgestellt. Aufgabe der Geldbilanz ist vor allem die Gewährleistung der Proportionalität in der Entwicklung der Geldeinnahmen mit der Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen für die Bevölkerung. Zum anderen weist sie die Geldeinkommen nach der Art ihrer Entstehung und in ihrer Verteilung auf die Klassen und Schichten aus. Prinzipielle Gliederung der Geldbilanz: a) Geldeinnahmen: Arbeitseinkommen der Arbeiter und Angestellten, der LPG-, GPG-, FPG- und PGH-Mitglieder sowie das Einkommen aus Berufstätigkeit der Einzelhandwerker, Kommissionshändler und der übrigen Bevölkerungsgruppen; Geldeinnahmen aus gesellschaftlichen Fonds; sonstige Geldeinnahmen; zentrale Einkommensreserve, die materiell zu bilanzieren ist; b) Geldausgaben: Geldausgaben für Warenkauf und Inanspruchnahme von Leistungen (sog. Kauffonds der Bevölkerung); Geldausgaben für den individuellen Wohnungsbau; sonstige Geldausgaben; Geldakkumulation der Bevölkerung (Spareinlagenzuwachs einschließlich Veränderung der Bargeldbestände bei der Bevölkerung). Zur Bilanzierung werden die Bruttogeldeinnahmen um die gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) vermindert als Nettogeldeinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Der geplante Kauffonds muss hierbei mit dem Warenfonds für die Bevölkerung und dem Aufkommen an produktiven Leistungen, andere Geldausgaben mit der dafür gegebenenfalls notwendigen materiellen Deckung bilanziert werden. Die Geldakkumulation wird auf der Grundlage der Sparquote ermittelt. Verantwortlich für die Aufstellung der Geldbilanz ist die Staatliche Plankommission in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Entsprechend der Hauptaufgabe ist die Geldbilanz als Grundlage volkswirtschaftlicher Entscheidungen zugleich mit einer differenzierten Berechnung der Entwicklung der Geldeinkommen nach Bevölkerungs- und Einkommensgruppen für den Fünfjahrplanzeitraum verbunden (sozialökonomische Gliederung, Haushaltsgrößen und Einkommensgruppen). Die Geldbilanz bildet eine wichtige Grundlage für die Planung des Realeinkommens der Bevölkerung als zusammenfassende Kennziffer für das Lebensniveau.