Geldfonds

Geldfonds - i. w. S. Geldbestände auf Bankkonten oder in Bargeldform, über die der Staat, die staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organe, die gesellschaftlichen Organisationen und die Bürger ständig in wechselnder Höhe verfügen. Geldfonds bilden sich infolge der zeitlichen Differenz zwischen den Geldeinnahmen und den Geldausgaben. Sie verändern ihre Größe in Abhängigkeit von der Differenz zwischen der Höhe der Geldeinnahmen und der Geldausgaben in einem bestimmten Zeitraum. I. e. S. sind Geldfonds finanzielle Mittel, die planmäßig für einen bestimmten Zweck angesammelt bzw. bereitgestellt und verwendet werden. Zentrale staatliche Geldfonds in diesem Sinne sind Mittel des Staatshaushalts (z. B. Überschüsse, Haushaltsreserven und operative Kassenbestände entsprechend der Quartalsplanung), die Versicherungs- und Reservefonds u. a. Geldfonds der Betriebe sind z. B. Teile des Investitions- und Umlaufmittel- fonds., der Fonds Wissenschaft und Technik, der Reparaturfonds, der Prämienfonds, der Kultur- und Sozialfonds, soweit sie sich zeitweilig als akkumulierte Geldfonds niederschlagen. Alle planmäßig gebildeten Geldfonds zeichnen sich durch ihre Zweckgebundenheit, durch spezifische Quellen ihrer Finanzierung, durch ein bestimmtes Prinzip der Bildung sowie durch spezifische Verwendungsprinzipien aus. Die planmäßige Bildung und Verwendung von Geldfonds ist ein organischer Bestandteil der sozialistischen Planung auf allen Planungsebenen. Die Gesamtheit aller Geldfonds und die im Verrechnungsverkehr befindlichen Mittel bilden das planmäßige Geldvolumen der sozialistischen Volkswirtschaft. Es wird aus den Geldumlauf bestimmenden Faktoren abgeleitet und stellt eine zentrale Kennziffer in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dar. Alle Geldfonds werden in der Kreditbilanz (Kreditplanung) geplant und erfasst. Sie sind damit der geldmäßige Ausdruck des Kreditfonds und begrenzen objektiv seine Ausdehnung. Es stehen sich deshalb planmäßig auszureichende Kredite und planmäßig notwendiges Geldvolumen gegenüber. Das planmäßig notwendige Geldvolumen wird im Zusammenhang mit vielfältigen Bilanzen und Plänen abgeleitet. Entscheidende Grundlage ist aber immer die Verbindung zur Entwicklung der materiellen Produktion und ihren Verteilungsproportionen. Andererseits ist die Ausreichung der Kredite unmittelbar mit dem planmäßigen Verlauf der materiellen Produktion und Zirkulation verbunden. Sie ist. Grundlage und Quelle für die Entwicklung der Kredite. Da in diesem Prozess Geld in Umlauf gegeben wird, wird gleichzeitig gesichert, dass nicht mehr Geldfonds gebildet als materiell entsprechende Fonds erwirtschaftet werden. Ein grundlegendes Erfordernis einer qualifizierten Planung ist die Übereinstimmung der Geldfonds mit den korrespondierenden materiellen Fonds (Beachtung der Einheit von materieller und finanzieller Planung).