Geldhandlungskapital

Geldhandlungskapital - verselbständigter Teil des industriellen Kapitals (Kapital, industrielles), dessen Funktion ausschließlich darin besteht, für die gesamte Klasse der industriellen und kommerziellen Kapitalisten die rein technischen Funktionen und Bewegungen des Geldes im Zirkulationsprozess durchzuführen. Das Geldhandlungskapital ist eine Form des kaufmännischen oder Handelskapitals. Es entstand durch Arbeitsteilung zwischen den Kapitalisten. Diese erwies sich als zweckmäßig, weil durch die spezielle Tätigkeit des Geldhandlungskapitals Zirkulationskosten eingespart werden. Das Geldhandlungskapital übernimmt einen Teil jener Funktionen der kapitalistischen Zirkulation, die durch den Geldverkehr, bes. der Kapitalisten untereinander, bedingt sind, wie Aufbewahrung zeitweilig nicht benötigter Geldbestände, Einkassieren und Auszahlen von Geldern einschließlich Überweisungen, Umwechseln der verschiedenen Landeswährungen, Edelmetallhandel usw. Die Aufgaben des Geldhandlungskapital werden heute überwiegend von den Banken wahrgenommen, in gewissem Umfang auch von Versicherungsunternehmen; daneben gibt es aber auch spezialisierte Inkassobüros, Wechselstuben usw. Das Kreditgeschäft gehört nicht zum Geldhandlungskapital i. e. S., obwohl es ebenfalls von den Banken ausgeführt wird. - Geldhandlungskapital gab es bereits in vorkapitalistischen Produktionsweisen. Im Kapitalismus wird es jedoch zu einer Form des industriellen Kapitals; sein Profit ist ein Teil des Mehrwerts und im Imperialismus im wesentlichen Teil des Monopolprofits, vor allem bei den Großbanken, deren Profit z. T. einen Profit des Geldhandlungskapital darstellt.