Geldzeichenfälschunng

Geldzeichenfälschung - gegen die Währung gerichtete Straftat, die darin besteht, dass der Täter durch Herstellung oder Verwendung (In-UmlaufSetzen) von falschen oder gefälschten, d. h. nicht vom Staat ausgegebenen und anerkannten (also eigentlich wertlosen) Geldzeichen ein ökonomisch nicht fundiertes Mehr an umlaufenden Geldzeichen erzeugt. Da der Täter bestrebt ist, sich unrechtmäßig, ohne echtes Äquivalent, Werte zu verschaffen, entsteht die Gefahr, dass die umlaufenden gültigen Geldzeichen entwertet werden sowie dass das Vertrauen in die betreffende Währung untergraben wird. Die Gefährlichkeit solcher Handlungen sowohl für die Inlandswährung als auch für den internationalen Zahlungsverkehr und Handel macht es in Erfüllung der sich aus dem internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei ergebenden völkerrechtlichen Verpflichtungen erforderlich, alle Formen der Geldzeichenfälschung einschließlich bestimmter Vorbereitungshandlungen unter Strafe zu stellen, so die Fälschung von Geldzeichen und die Bereitstellung von Fälschungsmitteln.