Gemeinde

Gemeinde - kleinste territoriale Einheit der staatlichen Gliederung. Eine Gemeinde besteht unter Umständen aus mehreren Siedlungen (Orten bzw. Ortsteilen und Wohnplätzen). Im juristischen Sinne werden Stadtgemeinden (Gemeinden mit Stadtrecht, Stadt) und Landgemeinden (Dorf) unterschieden. Die statistische Grenze zwischen Stadt- und Landgemeinden liegt bei einer Gemeindegröße von 2 000 Einwohnern. Die örtliche Staatsmacht wird in der Gemeinde von der Gemeindevertretung und den Räten der Gemeinde ausgeübt. Gemeinde können der Funktion und Struktur nach in Gemeindetypen, der Einwohnerzahl nach in Gemeindegrößen- klassen (-gruppen) eingeteilt werden. Gemeindetypen können sein: Agrargemeinden, Industriegemeinden, Gemeinde mit agrarisch-industrieller Mischstruktur, Kurorte u. a. Die einfachste und häufigste Form der Gruppierung von Gemeinde ist die statistische Zusammenfassung nach Gemeindegrößen. Am häufigsten wird die Einteilung nach zwölf Gemeindegrößenklassen vorgenommen, mit folgenden Klassengrenzen: 200, 500, 1000, 1500, 2000, 3 000, 5000, 10000, 20000, 50000, 100000 Einwohner (z. B. Gemeindegrößenklasse 2 von 200 bis unter 500 Einwohner). Gemeinde mit 200000 und mehr Einwohnern zählen zu Großstädten.