Gemeindehaushalt

Gemeindehaushalt: 1. im Sozialismus die finanziellen Fonds der Gemeinden, deren Bildung und Verwendung (Einnahmen und Ausgaben der staatlichen Organe und Einrichtungen auf der Gemeindeebene) sich im Haushaltsplan und in der Haushaltsabrechnung niederschlagen. Der Gemeindehaushalt wird als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Staatshaushaltes und dessen unterste Ebene (Haushaltswirtschaft der Städte und Gemeinden) durch Planmäßigkeit, Stabilität und Ausgeglichenheit in Einnahmen und Ausgaben gekennzeichnet. Die Ausgeglichenheit wird durch planmäßige Einnahmen aus unterstellten Betrieben und Einrichtungen und Zuführungen aus den Haushalten bzw. Beteiligung an Einnahmen übergeordneter Staatsorgane gesichert, in der in Form des Anteils an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes ( Haushaltsausgleich). Sie schließt die volle Finanzierung aller planmäßigen Aufgaben ein.

2. im Kapitalismus die Haushalte der Gemeinden und aller Städte unabhängig von ihrer Größe, soweit sie nicht den Charakter von Teilstaaten (z. B. Stadtstaaten in der BRD) tragen. Die kapitalistischen Gemeindehaushalt sind meist nur locker mit den Haushalten höherer staatlicher Ebenen verbunden. Für sie sind eine hohe Verschuldung und ständige Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Aufgaben der Gemeinden charakteristisch.