Gemeindesteuern

Gemeindesteuern - Steuern, die von den Räten der Städte und Gemeinden erhoben werden und als eigene Einnahmen in deren Haushalte fließen (Kommunalsteuern): In der handelt es sich hierbei um die Grundsteuer, Hundesteuer und die Vergnügungsteuer (als zusätzliche Einnahme). In der BRD sind unter Gemeindesteuern die Steuern zu verstehen, die allein den Haushalten der Gemeinden zufließen, neben der Grundsteuer vor allem die Gewerbesteuer und die Lohnsummensteuer, und der Bundesgesetzgebung unterliegen.