Gemeinheitsteilung

Gemeinheitsteilung - Aufhebung der ein- oder wechselseitigen Nutzungsrechte an fremden Grundstücken; zunächst auf freiwilliger, später auf gesetzlicher Grundlage (Gemeinheitsteilungsordnung 1821 in Preußen, 1832 in Sachsen, nach 1848 in Thüringen, Bayern und Baden). Die Gemeinheitsteilung, unerlässliche Ergänzung der Bauernbefreiung, führte notwendigerweise auch zur Flurbereinigung, zur Aufhebung der Gemengelage und zur Auflösung der mittelalterlichen Feldgemeinschaft. Sie veränderte entscheidend das dörfliche Gefüge in sozialer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht und trug auch wesentlich zur Bildung eines ländlichen Proletariats bei, indem viele landarme und landlose Bauern ohne Entschädigung Nutzungsrechte verloren und dadurch der Grundlage für eine bescheidene Viehhaltung beraubt wurden. Mit der Gemeinheitsteilung wurde die Voraussetzung einer raschen kapitalistischen Entwicklung der Landwirtschaft geschaffen. Ende des 19. Jh. war die Gemeinheitsteilung im Wesentlichen abgeschlossen.