Gemeinkosten
Gemeinkosten - Sammelbegriff für alle Kosten, die den Kostenträgern nur indirekt zurechenbar sind, mit Ausnahme der indirekten technologischen Kosten. Zu den Gemeinkosten rechnen: Beschaffungskosten, Abteilungsleitungs- und Betriebsleitungskosten, Absatzkosten und alle nicht- planbaren Kosten. In den Betriebsleitungskosten sind die Kosten für die Betreuung der Werktätigen, soweit sie in die Selbstkosten einbezogen werden (Betreuungsgemeinkosten) enthalten. Der Begriffsinhalt der Gemeinkosten hat sich in den vergangenen Jahren oftmals verändert. Die Gemeinkosten sind ein Funktionsbegriff. Sie dürfen nicht mit dem Verrechnungsbegriff indirekte Kosten gleichgesetzt werden.