Gemeinschaft

Gemeinschaft - zivilrechtliche Form des Zusammenschlusses von Bürgern auf der Grundlage eines Vertrages, um durch Arbeitsleistungen und materielle Mittel Einrichtungen und Anlagen zu schaffen und zu unterhalten, die der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen dienen (z. B. Garagen- oder Bungalowgemeinschaften). Die Gemeinschaft ist vom zuständigen staatlichen Organ zu registrieren. Die eingezahlten Beträge werden immer und die durch die gemeinschaftliche Tätigkeit geschaffenen Sachen dann gemeinschaftliches Eigentum (Gesamteigentum), wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Vertragspartner sind Gesamtschuldner bzw. Gesamtgläubiger der Verbindlichkeiten und Forderungen aus der gemeinschaftlichen Tätigkeit. Die Vertretung der Gemeinschaft steht den Vertragspartnern gemeinschaftlich zu. Es können jedoch auch bestimmte Mitglieder der Gemeinschaft (z. B. der Vorstand) mit der Vertretung beauftragt werden. Neben der Gemeinschaft von Bürgern gibt es noch spezielle Gemeinschaft des Zivilrechts mit entsprechenden Besonderheiten (Mieter- und Erbengemeinschaft).