gemeinschaftliches Eigentum

Gemeinschaftliches Eigentum, - Eigentumsrecht, das mehreren Eigentümern an einem Grundstück, einem Gebäude oder einer anderen Sache gemeinschaftlich zusteht. Arten des gemeinschaftlichen Eigentums sind das Miteigentum und das Gesamteigentum, die sich nach der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten und ihrer Beziehung zum Objekt des Eigentumsrechts unterscheiden. Eine besondere sozial-ökonomische Eigentumsform ist das gemeinschaftliche Eigentum nicht. Es tritt entweder als gemeinsames persönliches oder als gemeinsames sozialistisches Eigentum in Erscheinung. Letzteres kann Volkseigentum und genossenschaftlich-sozialistisches Eigentum (Eigentum, genossenschaftliches) oder Eigentum gesellschaftlicher Organisationen vereinen. Gemeinschaftliches Eigentum besteht auch als Eigentum mehrerer Staaten (Eigentum, zwischenstaatliches).