Gemeinschaftsaufgaben

Gemeinschaftsaufgaben - öffentliche Aufgaben in föderativ gegliederten bürgerlichen Staaten, bei deren Realisierung Gebietskörperschaften verschiedener Verwaltungsebenen (z. B. in der BRD Bund und Länder) infolge der postulierten gesamtstaatlichen Bedeutung auch durch gemeinsame Finanzierung zusammenwirken, insbesondere um diese Aufgaben einer langfristigen gemeinsamen Planung zu unterwerfen, ein Erfordernis der modernen Produktivkräfte. Ziel dieser Gemeinschaftsaufgaben ist es, die Verantwortlichkeiten für bestimmte staatliche Aufgaben neu zu regeln und so die Zentralgewalt (Bund) unter formaler Beibehaltung und Ausnutzung des Föderalismus zu stärken.