Gemeinschaftsinvestition

Gemeinschaftsinvestition - gemeinsame Realisierung eines Investitionsvorhabens durch mehrere Investitionsauftraggeber innerhalb der Volkswirtschaft der DDR. Die in Betracht kommenden Investitionsauftraggeber sind zur Zusammenfassung einzelner Investitionsvorhaben oder abgrenzbarer Teile dieser Vorhaben verpflichtet, wenn durch eine Gemeinschaftsinvestition eine effektivere volkswirtschaftliche Lösung erreicht wird, z. B. durch eine bessere Auslastung der Grundmittel, eine Senkung des Investitionsaufwandes und des Aufwandes bei der Nutzung der zu schaffenden Grundmittel, eine rationellere Inanspruchnahme territorialer Ressourcen (Arbeitskräfte, Flächen u. a.) sowie durch eine wirksame Gestaltung der Kooperationsbeziehungen. An Gemeinschaftsinvestition können sich interessierte Betriebe, Kombinate oder staatliche Institutionen zum gegenseitigen Nutzen und Vorteil beteiligen. Die Gemeinschaftsinvestition erstrecken sich auf gemeinsame Produktionsanlagen und -einrichtungen, Hilfs- und Nebenanlagen und -einrichtungen (z. B. Reparaturkapazitäten, Heizkraftwerke) oder Einrichtungen im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur (Arbeiterversorgung, Kinderbetreuung, Erschließung zusätzlichen Wohnraums usw.). Vorschläge für die Zusammenfassung von Einzelinvestitionen zu Gemeinschaftsinvestition werden insbesondere von den Räten der Bezirke und Kreise als den für die Standortfestlegung Zuständigen unterbreitet. Die an der Gemeinschaftsinvestition beteiligten Investitionsauftraggeber bilden eine Investitionsgemeinschaft, die den Charakter einer Kooperationsgemeinschaft besitzt. Die Investitionsgemeinschaft wird durch den Abschluss eines Organisationsvertrages zwischen den Beteiligten gebildet. Im Organisationsvertrag werden Inhalt, Umfang und Zielstellung der Gemeinschaftsinvestition, die Anteile und die Termine der von den Beteiligten bereitzustellenden materiellen und finanziellen Fonds, die Rechtsträgerschaft über die gemeinsam zu schaffenden Grundmittel und die sich aus den Anteilen ergebenden Rechte auf Lieferungen und Leistungen vereinbart. Die Realisierung der Gemeinschaftsinvestition wird einem der beteiligten Investitionsauftraggeber als Hauptauftraggeber übertragen. - In der Landwirtschaft der werden Gemeinschaftsinvestition zur Mechanisierung der Feldwirtschaft und Errichtung industriemäßiger Anlagen der Tierproduktion durchgeführt. Sie dienen der Durchsetzung industriemäßiger Formen der Produktion zur Herstellung eines bestimmten Produkts mit der dazugehörenden Technologie oder der industriemäßigen Durchführung bestimmter Arbeitsprozesse, die aus dem unmittelbaren landwirtschaftlichen Produktionsprozess herausgelöst und von einer spezialisierten Einrichtung (zwischenbetrieblichen oder Gemeinschaftseinrichtung) durchgeführt werden. An einer solchen Gemeinschaftsinvestition können sich mehrere LPG, VEG und GPG, aber auch Verarbeitungsbetriebe und der Handel beteiligen. Die Entwicklung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft erfordert in, zunehmendem Maße die gemeinsame Errichtung und Nutzung von Investitionsvorhaben, um deren Effektivität zu sichern.