Gemeinschaftskredit

Der Begriff Gemeinschaftskredit beschreibt eine besondere Kreditvergabe. Mehrere Geldgeber vereinigen sich, damit ein Kredit vergeben werden kann. In der Regel handelt es sich um Kredite, die mit einem hohen Geldvolumen ausgestattet sind. Solche Kredite werden oftmals an Großunternehmen, Staaten und anderen Institutionen vergeben. Die Verwendung der Kredite kann hierbei vollkommen unterschiedlich sein. Die größte Nutzung findet allerdings im Bereich der Unternehmen durch Investitionen statt. Die einzelnen beteiligten Kreditgeber werden als Konsorten bezeichnet.

Der Gemeinschaftskredit hat für die Kreditgeber viele Vorteile. So können Kredite vergeben werden, deren Volumen von einem einzigen Kreditgeber nicht bewältigt werden kann. Zugleich ist das Risiko auf mehrere Schultern verteilt. Bei einem Ausfall des Kredits ist die verlorene Summe je Kreditgeber wesentlich geringer als bei Ausfall eines Kredits eines einzelnen Instituts. Die vergebenden Banken sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Regel in Form einer GbR miteinander verbunden.