Gemeinschaftsreederei

Gemeinschaftsreederei - Zusammenschluss von zwei oder mehr Reedereien zu einem gemeinsamen Schifffahrtsbetrieb oder Gründung eines von den Muttergesellschaften abgesonderten, juristisch und wirtschaftlich selbständigen gemeinsamen Schifffahrtsbetriebes. Die Partner sind entsprechend den eingebrachten Fondsanteilen am Betriebsergebnis beteiligt. Die sozialistische Gemeinschaftsreederei stellt eine entwickelte Form der sozialistischen Wirtschaftsintegration dar. In der kapitalistischen Seeschifffahrt wird die Gemeinschaftsreederei bes. in der Spezial- und Containerschifffahrt (Containerconsortien) aus Finanzierungsgründen sowie zur Risikoverteilung geschaffen und ist dort eine Methode der Zentralisation und Diversifikation des Kapitals.