Gemeinschaftsverpflegung

Gemeinschaftsverpflegung - gastronomische Versorgung bestimmter Gruppen von Verpflegungsteilnehmern, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Institution ergeben (z. B. Betrieb, Schule, Ferienheim, Krankenhaus). Die Gemeinschaftsverpflegung der Werktätigen vollzieht sich vornehmlich über Betriebsküchen in Speiseräumen und Betriebsrestaurants, sie ist das Kernstück der Arbeiterversorgung. Die Hauptaufgabe der Gemeinschaftsverpflegung besteht darin, die Teilnehmer mit der vollwertigen Hauptmahlzeit des Tages und geeigneten Zwischenmahlzeiten entsprechend den jeweiligen ernährungsphysiologischen Erfordernissen (Arbeiter, Schüler usw.) zu versorgen. Die Gemeinschaftsverpflegung ist teilweise oder gänzlich unentgeltlich.