Gemengelage

Gemengelage - zersplitterte Lage der Flurstücke eines Landwirtschaftsbetriebes, die teilweise in großer Entfernung voneinander inmitten und zwischen den Flurstücken anderer Betriebe verstreut liegen. Die Gemengelage war bes. für die feudale Landwirtschaft charakteristisch; sie ermöglichte ursprünglich eine im Hinblick auf die unterschiedliche Qualität des in einer Feldmark vorhandenen Bodens gerechte Bodenverteilung. Verbreitet war sie vor allem in den Realteilungsgebieten Südwestdeutschlands (Baden-Württemberg, Hessen u. a.). In der wurde sie mit der Zusammenlegung der Felder zu großen Schlägen der LPG beseitigt.