gemischte Gesellschaft

Gemischte Gesellschaft, - 1. Unternehmen, an dem staatliche Körperschaften (z. B. in der BRD: Bund, Länder und Gemeinden) und Privatunternehmen, insbesondere führende Monopole, mit Kapital beteiligt sind. Die gemischte Gesellschaft wird vorwiegend in der juristischen Form einer Gesellschaft privaten Rechts betrieben. Bekannteste und größte gemischte Gesellschaft der BRD ist die Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE) in Essen. Im RWE besitzen die Gemeinden zwar einen bedeutenden Anteil des Aktienkapitals, doch wird die Geschäftspolitik des RWE seit Jahrzehnten von führenden Monopolen bestimmt, die im Aufsichtsrat stark vertreten sind. - Unter den derzeitigen Verhältnissen in der BRD ist die gemischte Gesellschaft zumeist ein Mittel, werktätige Steuerzahler über den Staat einen möglichst großen Teil des Geldkapitals aufbringen zu lassen, über den dann die Beauftragten der Monopole entweder direkt oder mit Hilfe des mit ihnen verschmolzenen Staatsapparates verfügen. Gemischte Gesellschaft gibt es vor allem in der öffentlichen Versorgungs- und Nahverkehrswirtschaft (Strom, Gas, Wasser, Verkehrsunternehmen im Orts- und Kreismaßstab). - 2. in den Entwicklungsländern Unternehmen, das von einheimischen und ausländischen Kapitalisten gemeinsam gegründet und betrieben wird. In Indien bestehen z. B. über 100 gemischte Gesellschaft, an denen Monopole der BRD und indische Unternehmer beteiligt sind. - 3. Form der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation der sozialistischen Staaten im Außenhandel mit Entwicklungsländern und kapitalistischen Industrieländern, die durch Kapitalbeteiligung sozialistischer Betriebe an einer kapitalistischen Handelsfirma oder durch gemeinsame Gründung einer Vertriebs- oder Produktionsgesellschaft entsteht. Die gemischte Gesellschaft ist eine selbständige juristische Person, die sich selbst finanziert, Außenhandelsgeschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätigt oder Geschäfte als Handelsvertreter vermittelt. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Ausweitung der zwischenstaatlichen Handelsbeziehungen. Sie soll darüber hinaus, gewinnerwirtschaftend arbeiten.