gemischte Kommission

Gemischte Kommission, - Organisationsform, die häufig im Zusammenhang mit dem Abschluss zwischenstaatlicher Abkommen und Verträge vorgesehen wird, um die Realisierung des Abkommens bzw. Vertrages regelmäßig einzuschätzen, notwendige Maßnahmen zu seiner Erfüllung einzuleiten sowie dabei möglicherweise auftretende Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Bezeichnung und Struktur der gemischte Kommission können Unterschiede aufweisen. So wurde beispielsweise im Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen dem Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und der Republik Finnland die Bildung einer Kommission für Zusammenarbeit vereinbart, in der die Vertreter der Mitgliedsländer des RGW und der Republik Finnland zusammenwirken und Empfehlungen an die Mitgliedsländer des Abkommens beschließen können.