Genehmigung

Genehmigung - Zustimmung zur Willenserklärung eines anderen, von der die Wirksamkeit der Erklärung abhängt. Wird die Genehmigung erteilt, ist die genehmigungsbedürftige Erklärung von Anfang an wirksam, andernfalls unwirksam. Nach dem Zivilgesetzbuch und dem Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge ist die Genehmigung im Unterschied zur Einwilligung eine nachträgliche Zustimmung. Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Gesetze muss aus der jeweiligen Regelung ermittelt werden, ob die Genehmigung vor Abgabe der genehmigungsbedürftigen Erklärung einzuholen ist oder auch nachträglich eingeholt werden kann.