Generalauftragnehmer

Generalauftragnehmer, Abk. GAN - auf die Errichtung kompletter Investitionsvorhaben spezialisierte Betriebe (bes. des Bauwesens bzw. des Maschinen- und Anlagenbaus) oder Projektierungsbetriebe, denen von den Investitionsauftraggebern die verantwortliche Durchführung von Investitionsvorhaben auf vertraglicher Basis übertragen wird. Grundlage eines entsprechenden Wirtschaftsvertrages über die Durchführung von Investitionen sind die bestätigten Vorbereitungsdokumente und die Aufnahme des Vorhabens in den Plan. Der Generalauftragnehmer hat dem Auftraggeber das fertige Vorhaben, Teilvorhaben oder nutzungsfähige Objekte termingerecht gegen Bezahlung zu übergeben. Er schließt seinerseits mit den zu seiner Unterstützung eingesetzten Hauptauftragnehmern bzw. mit am Vorhaben beteiligten sonstigen Liefer- und Leistungsbetrieben Wirtschaftsverträge über die Koordinierung des Projekts und über die termin- und qualitätsgerechte Erbringung ihrer Teilleistungen ab. Für die von ihm wahrzunehmenden Koordinierungsund Leitungsaufgaben berechnet der Generalauftragnehmer dem Auftraggeber eine bes. Vergütung (GAN-Vergütung). Der Generalauftragnehmer soll eine wissenschaftliche Leitung und Rationalisierung der immer komplizierter werdenden Investitionsprozesse und damit einen hohen Nutzeffekt der Investitionen sichern. Er ist auch für die Schaffung des wissenschaftlich- technischen Vorlaufs für seine Erzeugnisse (z. B. komplette Industrieanlagen) verantwortlich und fungiert in bestimmten Fällen als Generallieferant beim Export von Industrieanlagen. Nutzeffekt von wissenschaftlich-technischen Aufgaben und Investitionen.