Generalbebauungsplan

Generalbebauungsplan - langfristiger Plan der städtebaulichen Entwicklung unter Einbeziehung ihres Umlandes. Er enthält die Entwicklung der Stadtstruktur, die Flächennutzung, die räumliche und architektonisch-künstlerische Gestaltung, die zeitliche und standortmäßige Einordnung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen für die Erhaltung, Rekonstruktion und Modernisierung sowie den Ersatz und die Erweiterung der baulichen Grundfonds. Der Generalbebauungsplan wird von den Organen des Bauwesens in enger Wechselbeziehung mit dem Generalverkehrs- plan und mit der Flächennutzungsplanung erarbeitet. Er geht von umfassenden Siedlungskonzeptionen der Bezirke aus.