Generalreparatur

Generalreparatur, Hauptinstandsetzung, Großreparatur umfangreichste Instandhaltungsmaßnahme zur Reproduktion der Grundmittel. Sie wird notwendig, wenn die Hauptelemente eines Grundmittels so weit abgenutzt sind, dass seine Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Die Generalreparatur hat den Zweck, dem Grundmittel seinen ursprünglich technischen Zustand und die notwendige Leistungsfähigkeit zurückzugeben. Dabei werden alle Baugruppen in Einzelteile zerlegt. Alle Teile, an denen sich Abnutzung zeigt, werden ersetzt oder repariert. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der in der Volkswirtschaft eingesetzten Grundmittel sind bei ihrer Generalreparatur Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, durch die die Grundmittel dem neuesten Stand der Technik angepasst werden. Die Anwendung der Generalreparatur hat großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der gesamten Instandhaltung, da die für die Generalreparatur erforderlichen Kosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungspreis des Grundmittels oft sehr hoch sind. Vor einer Generalreparatur von Grundmitteln, die einem hohen moralischen Verschleiß unterliegen, ist gründlich zu prüfen, welchen Vorteil sie gegenüber einer Ersatzinvestition bietet. - Während der Generalreparatur -verliert das zu reparierende Grundmittel ganz oder teilweise seine Funktion im Arbeitsprozess. Um den damit meist verbundenen Produktionsausfall einzuschränken, muss die Reparaturdauer planmäßig verkürzt werden. Dazu dienen rationelle Organisationsformen, wie Typenträgersystem, Austauschverfahren, Schnellreparatur und Baugruppenersatzverfahren. Für Grundmittel, bei denen ein längerer Produktionsausfall durch eine Generalreparatur ökonomisch nicht vertretbar ist, lässt sich diese oft durch auf Reparaturgruppen bezogene Teilreparaturen vermeiden.