Generalversammlung

Generalversammlung - zu Beschlüssen über die Geschäftspolitik berechtigte Versammlung der (formaljuristischen) Besitzer von Anteilen einer kapitalistischen Gesellschaft oder Genossenschaft (AG, GmbH, KG, OHG usw.). Bei der AG wird sie als Hauptversammlung bezeichnet. In der Regel richtet sich die Bestimmungsgewalt der einzelnen Teilnehmer nach der Kapitalsumme. Während die Grobaktionäre auf der Generalversammlung selbst bzw. durch ihre Direktoren, Geschäftsführer, Anwälte u. dgl. vertreten sind, ist dies den kleineren Aktionären meist nicht möglich. In der AG werden die Kleinaktionäre vorwiegend durch Banken, insbesondere Großbanken, mittels des Depotstimmrechtes vertreten. Die Erfahrungen zeigen, dass, unabhängig davon, ob sich das Aktienkapital einer Gesellschaft in den Händen eines kleineren oder größeren Kreises von Aktienbesitzern befindet, die Hauptversammlungen aller großen Aktiengesellschaften von den Großaktionären und Großbanken (u. a. mittels Depotstimmrecht) beherrscht werden.