Gericht

Gericht, gesellschaftliches - Organ der sozialistischen Rechtspflege in Gestalt der Konfliktkommissionen in Betrieben und der Schiedskommissionen in Wohngebieten sowie in Genossenschaften, in denen demokratisch gewählte ehrenamtlich tätige Bürger eigenverantwortlich Aufgaben der Rechtsprechung ausüben. Die Gerichte beraten und entscheiden in gesetzlich bestimmtem Umfang über Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeiten, Verfehlungen, Straftaten und Zivilsachen. In Gericht verwirklichen die Bürger ihr verfassungsmäßiges Grundrecht auf Mitwirkung an der Rechtspflege.