Geruchverschluss

Geruchverschluss: Einrichtung der Grundstücksentwässerung bzw. der Sanitärtechnik, in der durch eine aufgestaute Wassersäule verhindert wird, dass in den Abwasserleitungen befindliche Gase an den Wasserablaufstellen austreten. Der Geruchverschluss ist entweder ein S- bzw. P-förmiggebogenes Abflussrohr (Traps) oder eine Flasche (Syphon). In Abläufe eingebaute Geruchverschlüsse bestehen aus einer in das aufgestaute Schmutz- oder Niederschlagswasser eintauchenden Wand (Tauchwand). Bestimmend für die Wirksamkeit des Geruchverschlusses ist die Höhe der aufgestauten Wassersäule bzw. die Eintauchtiefe der Tauchwand (Verschlusshöhe). Geruchverschlüsse sind bei allen Abläufen, sanitären Objekten und Spülaborten in Gebäuden, bei Abläufen im Freien jedoch nur dann einzubauen, wenn Geruchbelästigung von Personen zu erwarten ist. Der Geruchverschluss im Freien muss in frostfreier Tiefe liegen.