Gesamteigentum

Gesamteigentum - Form des gemeinschaftlichen Eigentumsrechts (Eigentum, gemeinschaftliches), das einer Mehrheit von Eigentümern in Bezug auf ein Objekt nur gemeinsam zusteht und deshalb nur gemeinschaftlich bzw. mit Wirkung für und gegen alle ausgeübt werden kann. Für die einzelnen Vermögensgegenstände eines Gesamteigentums gibt es keine sachbezogenen Anteile und Anteilsrechte. Besteht das Gesamteigentum aus einer Gesamtheit von Vermögenswerten, die unter einheitlicher Zwecksetzung zusammengefasst wurden, wird es zwar im Außenverhältnis ökonomisch und rechtlich als Einheit behandelt, im Innenverhältnis kann es jedoch auf das Ganze bezogene wertmäßig bestimmte Anteile und Anteilsrechte geben.