Geschäftsplan

Geschäftsplan - in der ein Dokument, das die Staatliche Versicherung der dem Ministerium der Finanzen als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der Einführung einer neuen Versicherungsform einzureichen hat und aus dem ersichtlich ist, wie und mit welchem Ziel die neue Versicherungsform betrieben werden soll und wie ihre finanzielle Stabilität langfristig gesichert wird. Bes. Bedeutung hat der Geschäftsplan für die Lebensversicherung, weil diese Versicherungsverträge in der Regel langfristig sind und bei den wichtigsten Formen der Versicherungsvorgang mit einem Sparvorgang (Sparguthaben der Lebens- und Rentenversicherung) verbunden ist. Außerdem ist das zu versichernde Risiko, die Sterblichkeit, nicht konstant, sondern verändert sich während der Vertragsdauer ganz erheblich in Abhängigkeit, vom Alter der versicherten Personen. Deshalb sind im Geschäftsplan die Tarife und die Grundlagen für die Beitragskalkulation sowie für alle anderen versicherungstechnischen Berechnungen vollständig darzustellen. Nach Genehmigung des Geschäftsplans ist die Staatliche Versicherung der bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die dort formulierten Grundsätze und niedergelegten Rechnungsgrundlagen gebunden.