Geschriebenes Recht

Bei der grundlegenden Regelung der Gesellschaft sollten die Regeln der guten Sitte nicht aus den Augen zu verlieren, damit die Regelungen möglichst realitätsnah sind.

Das müssen so etwas wie die Haltung und die Einstellung der Menschen bei der Erstellung neuer Regen berücksichtigt werden, damit die Akzeptanz für neue Regeln möglichst groß ausfällt. Den Ursprung findet das schriftlich verfasste Recht in den wesentlichen Grundzügen in der spätrömischen Zeit. Die schriftliche Formulierung des Rechtes führt zu einer besonderen Klarheit und Berechenbarkeit des Rechts. So wäre es unmöglich die tausende an Umweltvorschriften einzuhalten, wenn sie nicht schriftlich verfasst wären. Was die Verbindlichkeit der Regelung angeht, so unterscheidet sich das schriftlich fixierte Recht nicht vom Gewohnheitsrecht. Die Regelungen werden abstrakt gefasst, so dass nicht ein Einzelfall geregelt wird, sondern eine allgemeine Regelung getroffen wird. Die gesetzlichen Regeln werden dabei so abstrakt wie möglich formuliert, damit Platz gespart wird und eine möglichst große Überschaubarkeit über die Rechtlandschaft gegeben bzw. erhalten wird. Jede gesetzliche Regelung muss veröffentlicht werden, damit Jedermann die Möglichkeit erhält, die neue gesetzliche Regelung wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Der Bürger findet die Regelungen im Bundesgesetzblatt und in den Gesetzblättern der Länder. Das macht natürlich Niemand, da meist nur neue gesetzliche Regelungen zur Kenntnis genommen werden, die für den Betroffenen relevant sind. So macht es durchaus keinen Sinn sich mit speziellen gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen. Wenn jedoch allgemein gültige Regelungen des Zusammenlebens getroffen werden, macht es durchaus Sinn, sich mit diesen zu beschäftigen.

Im heutigen Sprachgebrauch ist von einem Gesetz die Reden, wenn Regelungen gemeint sind, die von einem Parlament festgelegt werden. Man bezeichnet diese Gesetze auch als Gesetze im formalen Sinne, da solche Gesetze nur im Rahmen eines klar definierten Verfahrens zustande kommen. Derart klar geregelt ist das Gesetzgebungsverfahren des Bundes, da neben dem Bundestag auch noch Bundesrat mit den Vertretern der Landesregierungen beteiligt werden müssen. Eine moderne Industriegesellschaft hat einen solch großen Regelungsbedarf, so dass heute von einem Problem der Überlastung gesprochen werden kann. Dies hat dazu geführt, dass Regelungsbefugnisse teilweise vom Bund und den Länder an Ministerien und an die Exekutive vergeben wurden.

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